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Allgemeine Regeln zum Bieterportal:
1. Gebote abgeben dürfen nur Personen, die volljährig und voll geschäftsfähig sind. Weiterhin können natürliche Personen im Auftrag juristischer Personen Gebote abgeben. Die Vertretungsberechtigung ist bei der Anmeldung nachzuweisen. Bei der Anmeldung zum Bieterportal ist ein geeigneter Nachweis (Kopie Personalausweis, Handelsregisterauszug) zu erbringen.
2. Vor der Abgabe von Geboten ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung muss im Regelfall spätestens 48 Stunden vor Ende der Bietzeit erfolgen. Das Immobilienbüro Feldt GmbH behält sich vor, Gebote erst nach Bonitätsprüfung des Bietinteressenten zuzulassen und/oder einzelne Bieter ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Verfahren auszuschließen.
3. Die Immobilienbüro Feldt GmbH ist Betreiber des Bieterportals und nicht Verkäufer der angebotenen Immobilien. Vor der Aufnahme eines Immobilienangebotes im Bieterportal prüft das Immobilienbüro Feldt GmbH umfassend die Lieferfähigkeit der Immobilie. Soweit sich während oder nach Abschluß des Bieterverfahrens herausstellt, dass die Immobilie trotz sorgfältiger Prüfung nicht lieferfähig ist, übernimmt die Immobilienbüro Feldt GmbH hierfür keine Haftung. Ansprüche des Meistbietenden auf Schadenersatz bei fehlender Lieferbarkeit gegenüber dem Immobilienbüro Feldt GmbH oder den Eigentümer werden ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist der Vorsatz.
4. Startgebot: Das Bieterverfahren startet im Regelfall mit einem Gebot, zu dem der Berechtigte (Eigentümer, Insolvenzverwalter, Nachlaßpfleger) bereit ist, die Immobilie zu veräußern. Bleiben Sie mit diesem Angebot der einzige Bieter, erhalten Sie die Immobilie natürlich zum Startgebot. Gebote unterhalb des Mindestgebotes werden nicht angenommen.
5. Bietschritte: Sie entscheiden individuell über die Höhe Ihres Gebotes. Es gibt allerdings Mindestbietschritte, mit denen Sie das vorherige Gebot überbieten müssen, damit Ihr Angebot angenommen wird. Sie betragen im Regelfall bei einem Startgebot
bis | 25.000 € | 200 € |
bis | 75.000 € | 500 € |
über | 75.000 € | 1000 € |
6. Das Immobilienbüro Feldt GmbH behält sich vor, ein laufendes Bieterverfahren jederzeit ohne Angaben von Gründen vorzeitig zu beenden.
7. Bitte informieren Sie sich als Bieter vor Gebotsabgabe umfassend über das Angebot und geben Sie nur ernstgemeinte Gebote ab. Klären Sie alle offenen Fragen vor einer Gebotsabgabe ab. Eine Rücknahme von Geboten, aus welchen Gründen auch immer, ist nicht möglich. Sie verpflichten sich für den Fall des Meistgebotes zum Abschluss des notariellen Vertrages innerhalb einer Woche nach Ende des Bieterverfahrens. Kommt es nach Abschluss des Bieterverfahren aus vom Meistbietenden zu vertretenden Gründen nicht zum Vertragsabschluss führt dieses zu einem vereinbarten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Meistgebotes. Weiterhin wird der nicht erfüllende Meistbietende danach von der Teilnahme an allen künftigen Bieterverfahren des Immobilienbüro Feldt GmbH ausgeschlossen.
8. Soweit in Einzelfall im Exposé nicht anders angegeben fällt für die Vermittlungstätigkeit der Immobilienbüro Feldt GmbH eine vom Käufer zu zahlende Courtage an. Die Höhe der Courtage ist im Exposé geregelt. Die Courtage ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig. Weiterhin hat der Käufer die Kosten aus der Vollziehung des Vertrages (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Grundbuchkosten) zu tragen. Gegebenenfalls hiervon abweichende Regelungen finden sich ebenfalls im Exposé und den Versteigerungsbedingungen.